FORENSIKWERK

Glossar · Forensische Fachbegriffe

Integritätsprüfung

Prüfung der Unverändertheit von Daten

Eine Integritätsprüfung stellt fest, ob Daten seit einem bestimmten Zeitpunkt unverändert geblieben sind. In der Forensik geschieht das meist über den Vergleich von Hashwerten.

Erklärung

Integrität bedeutet hier: Die Daten entsprechen dem Zustand, den sie zu einem Bezugszeitpunkt hatten. Geprüft wird typischerweise, indem aus den Daten erneut ein Hashwert berechnet und mit dem damals festgehaltenen Wert verglichen wird. Stimmen sie überein, wurden die Daten nicht verändert; weichen sie ab, liegt eine Veränderung vor, deren Ursache zu klären ist.

Bedeutsam ist der Bezugszeitpunkt. Eine Integritätsprüfung bestätigt nur, dass Daten seit diesem Zeitpunkt unverändert sind. Sie sagt nichts darüber, ob sie schon vorher manipuliert waren. Ähnlich verhält es sich bei digitalen Signaturen und Herkunftsangaben (Content Provenance): Sie belegen, dass etwas seit der Signatur unverändert ist und von einem bestimmten Schlüssel stammt.

Typisches Beispiel (schematisch)

Ein E-Mail-Archiv wurde am Tag der Sicherung mit einem Hashwert versehen. Ein Jahr später wird der Wert erneut berechnet und stimmt überein. Ob der Inhalt vor der Sicherung vollständig war, ist damit nicht geklärt.

Bedeutung für Forensik und Ermittlungen

Integritätsprüfungen schaffen Nachvollziehbarkeit über die Zeit. Sie sind ein Baustein, kein Ersatz für Dokumentation und eine vollständige Chain of Custody.

Erkennung und Prävention

Regelmäßige Prüfungen aufbewahrter Daten und eine getrennte Aufbewahrung der Referenzwerte erhöhen die Aussagekraft.

Auch gesucht als Integritätsnachweis, Integrity Check, Unversehrtheitsprüfung, Datenintegrität, Hash-Verifikation, Verifikation

Verwandte Begriffe

Weiterführende Wissensartikel

Passende Leistung

← Zurück zum Glossar

Allgemeine Fachinformation: Dieser Inhalt ersetzt weder Rechtsberatung noch die Bewertung eines Einzelfalls oder eine forensische Untersuchung. Rechtliche Beratung und Vertretung erfolgen ausschließlich durch hierzu befugte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Erstgespräch

Eine konkrete Frage?

Die Fragestellung bestimmt das Team.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Ihre Angaben im Rahmen der Erstaufnahme behandeln wir vertraulich und diskret. Das erste Orientierungsgespräch ist unverbindlich.

Bitte übermitteln Sie sensible Beweismittel, Zugangsdaten oder umfangreiche personenbezogene Unterlagen erst über einen abgestimmten sicheren Übertragungsweg.

Fall vertraulich besprechen