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Glossar · Identitätsbetrug

Identitätsdiebstahl

Missbrauch der Identität einer realen Person

Beim Identitätsdiebstahl nutzen Täter die persönlichen Daten einer realen Person, um in deren Namen zu handeln, etwa um Bestellungen aufzugeben, Verträge abzuschließen oder Konten zu eröffnen.

Erklärung

Identitätsdiebstahl bedeutet, dass die Daten einer Person ohne deren Wissen genutzt werden. Die Daten stammen häufig aus Phishing, Datenlecks, gestohlenen Unterlagen oder aus öffentlich verfügbaren Informationen. Folgen reichen von unberechtigten Bestellungen über falsche Verträge bis zu Eröffnungen von Konten oder Anträgen auf Leistungen.

Der Begriff sollte nicht mit der Übernahme eines bestehenden Kontos verwechselt werden (Account Takeover). Beim Identitätsdiebstahl wird eine Identität missbraucht, beim Account Takeover wird ein vorhandener Zugang kontrolliert. Beides kann ineinandergreifen.

Typisches Beispiel (schematisch)

Eine Person erhält Mahnungen für einen Vertrag, den sie nie abgeschlossen hat. Ein Vergleich der Angaben zeigt, dass Name und Geburtsdatum stimmen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse aber nicht.

Bedeutung für Forensik und Ermittlungen

Zu klären ist, woher die Daten stammen, welche Vorgänge mit ihnen ausgelöst wurden und auf welche Geräte oder Adressen sich die Täter zurückführen lassen. Das ist häufig nur teilweise möglich. Betroffene sollten Belege, Schreiben und Zeitpunkte sichern und rechtliche Schritte mit hierzu befugten Stellen klären.

Erkennung und Prävention

Wichtig sind sparsame Datenweitergabe, starke und einzigartige Zugangsdaten mit Zwei-Faktor-Authentifizierung, Aufmerksamkeit bei ungewöhnlichen Schreiben und das zügige Melden von Verdachtsfällen bei den betroffenen Stellen.

Auch gesucht als Identity Theft, Identitätsmissbrauch, Identitätsklau, Datenmissbrauch, falsche Identität

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Allgemeine Fachinformation: Dieser Inhalt ersetzt weder Rechtsberatung noch die Bewertung eines Einzelfalls oder eine forensische Untersuchung. Rechtliche Beratung und Vertretung erfolgen ausschließlich durch hierzu befugte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

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